Die Steuerpläne der GroKo zum Stand am 14.02.2018 zusammengefasst
Ganze 177 Seiten lang ist der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie im Bereich Finanzen und Steuern zusammengefasst.
Die allgemeinen Ziele der Großen Koalition bestehen in der internationalen Bekämpfung von Steuerdumping, -betrug, -vermeidung und Geldwäsche. Dennoch sollen große Konzerne (z.B. Google, Apple, Amazon, Facebook) bei der gerechten Besteuerung unterstützt werden. Aber auch die Entlastung der jungen Familien sowie der Gering- und Mittelverdiener stehen auf dem Plan.
Der Solidaritätszuschlag soll ab 2021 für kleine und mittlere Einkommen durch eine Freigrenze mit Gleitzone abgeschafft werden. Davon sind allerdings nur ca. 90 % der „Soli-Zahler“ betroffen. Ab einem zu versteuernden Einkommen eines Alleinverdieners von ca. 61.000 Euro muss der Solidaritätszuschlag gezahlt werden. Brutto erhält dieser Alleinverdienende rund 71.628 Euro. Ab diesem Einkommen fällt er in eine Gleitzone, in der er stetig mehr Soli zahlen darf. Ab einem Bruttoeinkommen in Höhe von 87.396 Euro muss der volle Solidaritätszuschlag gezahlt werden. Bei Eheleuten verdoppeln sich diese Grenzen. Die Steuerbelastung der Bürger soll durch die Abschaffung des Solidaritätszuschlages und in der gesamten Legislaturperiode nicht erhöht werden. Ist ab dem Jahr 2021 die Abschaffung des Solidaritätszuschlages durchgeführt, ist die Steuerentlastung so hoch, wie zuletzt bei der Reform von Gerhard Schröder vor 15 Jahren.
Eine Anhebung des Kindergeldes soll in zwei Schritten erfolgen. Zum 01.07.2019 soll sich das Kindergeld um 10 Euro und zum 01.01.2021 zum 15 Euro erhöhen. Der Kinderfreibetrag steigt ebenfalls entsprechend.
Weiterhin sollen Familien mit Kindern beim Erwerb von Wohneigentum mit einem Baukindergeld unterstützt werden. Das Baukindergeld wird in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr über einem Zeitraum von 10 Jahren gezahlt. Bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro wird das Baukindergeld gezahlt. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen des letzten Einkommensteuerbescheides. Die Grenze von 75.000 Euro gehöht sich für jedes Kind um 15.000 Euro. Weiterhin soll es die Einführung eines Freibetrages für die Grunderwerbsteuer jungen Familien erleichtern, erstmalig Wohneigentum zu erwerben.
Außerdem soll eine Anpassung der pauschalen Steuerfreibeträge für Menschen mit einer Behinderung geprüft werden. Dies war längst überfällig, denn die Steuerfreibeträge wurden letztmalig 1975 geändert.
Die Kapitalertragsteuer bzw. die Abgeltungsteuer auf Zinserträge soll abgeschafft werden. Steuerpflichtige mit Zinserträgen müssen diese dann mit ihrem persönlichen Einkommenstarif der Besteuerung unterwerfen. Da es zurzeit nur geringe Zinserträge gibt, verläuft die Neuerung ins Leere. Dividendenerträge oder Erträge aus Wertpapieren unterliegen weiterhin der Abgeltungsteuer.