Steuerhinterziehung bei Fehler des Steuerberaters?
Der BFH hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Fehler bei einer vom Steuerberater angefertigten Steuererklärung, die für den Steuerpflichtigen nicht ohne Weiteres erkennbar sind, weder eine Steuerstraftat noch eine Steuerordnungswidrigkeit des Steuerberaters noch des Steuerpflichtigen darstellen. Weiter führte das Gericht aus, dass auch eine Änderung des Steuerbescheids nach Ablauf der regelmäßigen Festsetzungsfrist ausscheidet.